Nutzen-Kosten-
Untersuchung Oberleitungsinselanlagen „Pfalznetz Los 1“
Ausgangssituation
Der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd plant gemeinsam mit der DB InfraGO AG Oberleitungsinselanlagen in der Südpfalz.
Mit der Maßnahme wird ein 240 km langes Bahnnetz in Rheinland-Pfalz auf elektrische Züge umgestellt. Um die Batteriezüge (BEMU) flexibel einsetzen zu können, sind Ladestationen als Oberleitungsinselanlagen in einzelnen Bahnhofsbereichen und Teil-Neuelektrifizierungen auf einzelnen Streckenabschnitten geplant.
Aufgabenstellung
Für den Bau der Oberleitungsinselanlagen und der Teil-Neuelektrifizierungen ergeben sich Investitionen, die über das GVFG-Bundesprogramm gefördert werden sollen. Deshalb wurde in Abstimmung mit den Zuwendungsgebern (Bund, Land Rheinland-Pfalz) eine Standardisierte Bewertung erstellt. Da es sich um eine DB-Maßnahme handelt, ist auch das Eisenbahnbundesamt (EBA) in die Prüfung einbezogen.
Vorgehensweise
Die Standardisierten Bewertung wurde nach dem „Vereinfachten Verfahren für Elektrifizierungsmaßnahmen und die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe“ der Version 2016+ durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren ist der Arbeitsumfang gegenüber dem Regelverfahren deutlich reduziert. Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist möglich, da sich mit der Maßnahme die Betriebskonzepte nicht ändern. Beim vereinfachten Verfahren werden die aufsummierten Teilindikatoren für den Ohne- und Mitfall nebeneinandergestellt. Im Mitfall werden zusätzlich zu den Betriebskosten, den CO2-Emissions- und Schadstoffkosten und dem Primärenergieverbrauch auch die Kosten der erforderlichen Infrastruktur berücksichtigt.
Ergebnisse
Im Mitfall sind die Kosten deutlich geringer als im Ohnefall, auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionen für die Oberleitungsanlagen.
Der größte Vorteil der Maßnahme ergibt sich aus der Reduzierung der CO2-Emissionskosten, den geringeren Schadstoffemissionen und dem geringeren Primärenergieverbrauch. Den Nutzen stehen zusätzliche Kosten für die Infrastruktur gegenüber und die Betriebskosten sind beim Kapitaldienst und der Unterhaltung der Fahrzeuge höher. Die Energiekosten sinken mit der Elektrifizierung.
Mit der vereinfachten Bewertung ist der Nachweis erbracht, dass die Maßnahme volkswirtschaftlich sinnvoll und eine Förderung nach dem GVFG möglich ist.
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