Welche Hürden sind zu nehmen, wenn man als Reisende*r mit Mobilitätseinschränkungen innerhalb des Freistaates Bayern unterwegs ist? Auf welchem Stand sind die Ausstattungen von Haltestellen hinsichtlich Barrierefreiheit?
Die im Januar 2013 in Kraft getretene Novelle des Personenbeförderungsgesetzes sieht vor, für die Nutzung des ÖPNV eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Voraussetzung für ein barrierefreies Routing der Fahrgäste und den gezielten Ausbau ist eine Erfassung des Istzustands an allen Haltestellen.